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Villa Definition
Der Begriff „Villa“ steht ursprünglich für ein vornehmes Haus auf dem Lande. Im Gegensatz zu Bauernhöfen dienten Villen allerdings nur selten landwirtschaftlichen Zwecken, und deren Besitzer hatten ihren Hauptwohnsitz häufig in einem Stadthaus.
Eine Villa gilt als Ausdruck repräsentativer Wohnkultur und verfeinerter Lebensart, der Begriff ist entsprechend positiv besetzt. Daher wird der Ausdruck „Villa“ oft auch als Synonym für andere Gebäudeformen verwendet: So werden Herrenhäuser als Mittelpunkt von landwirtschaftlichen Gütern oder kleinere Schlösser nicht selten als Villa bezeichnet. In jüngerer Zeit wird der Begriff in der Werbesprache irreführend auch für freistehende Mehrfamilienhäuser mit gehobener Ausstattung verwandt.
Eine Villa (lat. Landhaus, Landgut) bezeichnete ursprünglich ein meist freistehendes repräsentatives Einfamilienhaus auf dem Land, immer ergänzt um eine Gartenfläche. Seit dem 18. Jahrhundert entstanden zunehmend auch Villen in vorstädtischen Lagen.
Quelle: Wikipedia
Waldblicklage Definition
Wassergrundstück Definition
Unter dem Begriff "Wassergrundstück" verstehen wir alle bebauten und unbebauten Grundstücke direkt an einem Gewässer wie Bach, Fluss, See, Meer oder auch Teich.
Wasserblick Definition
Alle Immobilienangebote vom Grundstück, Miet- u.Eigentumswohnung bis zum Haus mit Blick auf Fluss, See und Meer.
Wohnanlage Definition
Häuserblock oder Wohnblock bezeichnet in einem Siedlungsgebiet ein bebautes Areal, das vom Wege- und Straßennetz oder von topographischen Gegebenheiten (z. B. Eisenbahnlinie, Fluss) umschlossen wird und aus mehreren direkt aneinander grenzenden Grundstücken bzw. Flurstücken und deren äußeren Blockrändern besteht. Der Baublock stellt eine typische innerstädtische Bauform dar. Er wird durch mehrgeschossige Mietshäuser, Wohn- und Geschäftshäuser oder Reihenhäuser in geschlossener Bauweise gebildet. Diese Bauform wird auch als Blockrandbebauung bezeichnet.
Quelle: Wikipedia