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Informationen zum Thema Immobilien auf Wassergrundstücken
Unter einem Wassergrundstück verstehen man alle bebauten und unbebauten Grundstücke direkt an einem Gewässer wie Bach, Fluß, See, Meer oder auch Teich.
Informationen zum Thema Immobilien auf Inseln
Immobilien in Insel Lage sind alle Immobilien die auf einer Insel liegen.
Eine Insel ist eine in einem Meer oder Binnengewässer liegende, auch bei Flut über den Wasserspiegel hinausragende Landmasse, die vollständig von Wasser umgeben ist, aber nicht als Kontinent gilt. Mehrere räumlich relativ nahe beieinandergelegene Inseln können eine Inselgruppe bilden.
Informationen zum Thema Grundstücke am Fluß
Unter einem Flussgrundstück versteht man ein bebautes oder unbebautes Grundstück direkt an einem Fluß.
Ein Fluß ist ein natürliches, linienhaft fließendes Gewässer. Auch Fließgewässer mittlerer Größe werden als Fluß bezeichnet. Davon unterschieden werden dann die größeren Ströme und die kleineren Bäche.
Informationen zum Thema Niedrigenergie Immobilien
Niedrigenergie Immobilien entsprechen dem Energiestandard des Niedrigenergiehauses.
Als Niedrigenergiehaus bezeichnet man einen Energiestandard für Neubauten, aber auch sanierte Altbauten, die gewisse geforderte energietechnische Anforderungsniveaus unterschreiten.
Zentrale Grundlage eines Niedrigenergiehauses ist im Allgemeinen eine optimale Wärmedämmung des Daches und der Außenwände. Eine ausreichende Dämmung der Außenwände sowie eine Isolierung der Fenster und der Außentüren des Hauses sorgen dafür, dass die aufgewendete Heizungsenergie das Hausinnere nur besonders verzögert verlassen kann.
Damit ein Niedrigenergiehaus als solches bezeichnet werden darf, muss es verschiedenste Kriterien bzw. Energiestandards erfüllen. Dieser Begriff stammt noch aus der Zeit, als die erste EnEV 2002 ins Leben gerufen wurde. Mittlerweile ist dieser Standard überholt und wurde durch den Passivhausstandard ersetzt.
Informationen zum Thema Energiespar Immobilien
Unter "Energiespar - Immobilien" versteht man Immobilien, die energieeffizient gebaut oder saniert worden sind.
Der Begriff Effizienzhaus ist ein Standard, der von der Deutschen Energie-Agentur GmbH (dena) zusammen mit dem Bundesministerium für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) und der KfW definiert worden ist.
Auch ein Niedrigenergiehaus kann beim Energiebedarf die Standards der KfW erreichen. Als Passivhaus wird ein Gebäude bezeichnet, das aufgrund der Wärmedämmung im Winter keine klassische Heizung benötigt.
Die Standards der KfW bei Wohngebäuden sind das KfW-Effizienzhaus 70, 55 oder 40. Die Zahl 70 bzw. 55 bzw. 40 gibt an, wie hoch der Jahresprimärenergiebedarf in prozentualer Relation zu einem vergleichbaren Neubau nach den Vorgaben der Energieeinsparverordnung (EnEV) sein darf.