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Biopool ohne Chlor – die ökologische Erfrischung im eigenen Garten

Wer hat es sich noch nicht gewünscht: ein eigener Pool im Garten. Morgens vor der Arbeit kurz ins kühle Nass und ein paar Bahnen ziehen, ehe einen der Arbeitsalltag vollkommen einnimmt. Oder an heißen Sommertagen einfach mal kurz „abtauchen“ und mit der ganzen Familie Spaß haben. Häufig bleibt der eigene Pool allerdings wirklich nur ein Traum – vor allem, wenn man sich einmal tiefergehend mit dem Thema beschäftigt. Der eigene Pool ist nämlich meist eine „chlorige“ Angelegenheit, schließlich soll das Poolwasser dauerhaft algenfrei und sauber bleiben. Der dafür benötigte Chloreinsatz ist vielen ein Dorn im Auge. Trockene Haut, gerötete Augen und spröde Haaren sind die geläufigen Befürchtungen. „Gibt es denn keinen Pool ohne Chlor?“, fragt sich der eine oder andere da vollkommen zu Recht. Die Antwort lautet mittlerweile „Doch!“. Möglich ist das durch sogenannte Biopools, die ihr Wasser auf ganz natürlichem Wege säubern und den Einsatz von Chemie damit überflüssig machen.

Der Biopool im AufwärtstrendHochgeladene Bilddatei

Gibt es zukünftig dann eigentlich überhaupt noch gechlorte Pools, wie wir sie kennen? Schwimmteich-Experte Peter Petrich ist da eher skeptisch: "Der Biopool wird sich immer stärker durchsetzen. Der Aspekt des gesunden, reinen Wassers spricht ebenso dafür wie die vielfältigen Möglichkeiten für eine kreative, natürliche Gartengestaltung, die sich mit einem Biopool verbinden." Den besten Beweis dafür liefert auch die Preisverleihung des „OASE WaterCreation Award 2012“: Nicht nur in der Kategorie "Beste Kombination von Wasser und Licht", sondern auch in der Gesamtbewertung räumte ein Living-Pool des Biotop-Partners Lutkemeyer aus Gütersloh ab.

Die natürliche Poollandschaft im eigenen Garten

Insbesondere der architektonische Aufbau des Öko-Pools überzeugte die Preisrichter. Die ganzheitliche Organisation ermöglicht es, auch bei geringem Platzangebot eine schöne Poollandschaft im eigenen Garten zu gestalten. Daneben punktete aber natürlich auch die Nachhaltigkeit des Pools und die zukunftsorientierte Denkweise der Erfinder. Die Technik von Biotop-Pools macht Badespaß auf ganz natürlichem Wege möglich – komplett ohne chemische Einwirkung.

Kristallklares Wasser wie im Bergsee

Das kristallklare Wasser im Biopool kann mit dem eines Bergsees verglichen werden. Doch wie wird das gemacht? Ein spezieller Biofilter nimmt Nährstoffe aus dem Wasser auf und unterdrückt so das Wachstum von Algen. Wer also schon immer einen eigenen Pool haben wollte, auf Chlor aber der Natur und Gesundheit zuliebe verzichten wollte, hat somit nun eine gesunde Alternative und kann sich seinen Traum vom eigenen Pool doch noch ohne Bedenken erfüllen.

Foto: djd/Biotop

Hilfreiche Tipps bei verstopftem Abfluss

Bei einer verstopften Leitung führt meist kein Weg am Rohr-Notdienst vorbei. Ärgerlich sind vor allem die hierdurch anfallenden Kosten. Jedoch lassen sich viele Probleme bereits im Voraus umgehen. In den meisten Fällen führen Haare, Essensreste und auch Fett im Zusammenspiel mit Kalk aus dem Wasser zu einer harten Schicht, welche die Zersetzung der Rohre zur Folge haben kann. Irgendwann fließt schließlich nichts mehr ab, im Waschbecken steht eine muffig riechende Flüssigkeit und die Leitung ist verstopft. Da der Bewohner durch das Verwenden von Hausmitteln den Schaden oft verschlimmert, ist es in einer Mehrzahl der Fälle ratsam, gleich den Profi hinzuzuziehen.

Giftiges Chlorgas Hochgeladene Bilddatei

Eigeninitiative ist in genanntem Fall leider oft der falsche Weg, so Abwasser- und Entsorgungsexperte Uwe Türpe, Inhaber des gleichnamigen Fachbetriebs. Der Einsatz aggressiver Chemikalien ist ebenso wenig zu empfehlen, wie das Herumprobieren mit einer Vielzahl an angeblich wunderwirkenden Hausmittelchen. Beinahe jeder handelsübliche Abflussreiniger enthält ätzende Bestandteile wie Natriumhydroxid. Erfahrungswerte zeigen außerdem, dass viele Verbraucher mehrere Pulver verwenden, sollte das erste Mittel keine direkte Wirkung zeigen. „Dabei bilden sich dann immer wieder gefährliche Chemie-Cocktails, bis hin zu giftigem Chlorgas – im Umgang mit den Reinigern ist daher große Vorsicht geboten“, mahnt Uwe Türpe. So bekommt man einen verstopften Abfluss nicht frei.

Tipp vom Profi

Ohne Frage: Eine Abflussverstopfung ist unerfreulich. Statt zu Abflussreinigern sollte man lieber zur althergebrachten Saugglocke – gemeinhin als "Pümpel" bezeichnet – greifen, um eine Verstopfung auf eigene Faust zu entfernen. Falls ein Überlauf vorhanden ist, sollte man diesen mit einem feuchten Haushaltstuch abdecken, das Becken zu einem Teil mit Wasser füllen und anschließend Drück- und Ziehbewegungen mit der Saugglocke ausführen. Hierdurch entsteht im Abflussrohr abwechselnd ein Über- sowie Unterdruck, der in den meisten Fällen die Blockade beseitigt. Auch Uwe Türpe rät zu dieser mechanischen Methode, denn so ließen sich viele Haushaltsprobleme ohne Hilfe vom Notdienst beseitigen. Sollte dies allerdings nicht helfen, "ist es sinnvoll, den Fachmann mit seinen Profigerätschaften zu Rate zu ziehen", so Uwe Türpe. Am bewährtesten ist es jedoch, die Ursachen für eine verstopfte Leitung gleich von vornherein zu vermeiden, denn dann braucht man sich erst überhaupt nicht mit dem unliebsamen Thema "Verstopfung" auseinanderzusetzen.

Die Leitungen sauber halten

Die Gründe für eine verstopfte Leitung sind in der Regel hausgemacht. Der Unrat aus Fett, Haaren und Lebensmittelresten bildet zusammen mit dem Kalk aus dem Leitungswasser eine harte Schicht, die das Rohr zersetzen kann. Aus diesem Grund dürfen feste Bestandteile nicht im Abfluss, sondern lediglich im Hausmüll entsorgt werden. Vorbeugen lohnt sich: So ist es zum Beispiel ratsamer, Fett nach dem Kochen nicht in den Abfluss zu schütten, sondern die Pfanne mit Hilfe eines Haushaltstuches zu säubern. Auch durch passende Siebe, die man bereits für unter einen Euro erwerben kann, ist ein verstopfter Abfluss vermeidbar. Über den Abfluss gelegt, fangen diese kleinen Helfer nämlich Haare oder Essensreste zuverlässig auf.

 

Foto: djd/Kanal-Türpe GmbH & Co. KG

Sicherungsmöglichkeiten beim Kauf und Verkauf von Immobilien auf Rentenbasis

Selbstverständlich haben Sie als Verkäufer ein berechtigtes Sicherheitsbedürfnis in Bezug auf Ihre Rentenzahlungen und in Bezug auf Sicherung ihrer Ansprüche im Fall von auftretenden Problemen im Laufe der beträchtlichen Laufzeit.

BGBDie Rente wird als Reallast in der Abteilung II des Grundbuchs eingetragen. Die Reallast ist im Bürgerlichem Gesetzbuch in den § 1105 bis 1112 geregelt. Diese Eintragung sichert dem Berechtigten entsprechend wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstück.
§1105 (1) BGB lautet:
„Ein Grundstück kann in der Weise belastet werden, dass an denjenigen, zu dessen Gunsten die Belastung erfolgt, wiederkehrende Leistungen aus dem Grundstücke zu entrichten sind (Reallast).“

Der jeweilige Grundstückseigentümer haftet einem Rentenberechtigten nicht nur mit dem belasteten Grundstück, sondern auch persönlich .


§ 1108 (1) BGB:
„Der Eigentümer haftet für die während der Dauer seines Eigentums fällig werdenden Leistungen auch persönlich, soweit nicht ein anderes bestimmt ist.“

Wichtig ist auch § 1108 (2):
„Wird das Grundstück geteilt, so haften die Eigentümer der einzelnen Teile als Gesamtschuldner.“ Der Käufer kann also nicht die Reallast umgehen, indem er das Grundstück teilt und an Strohmänner verkauft.

Die Vereinbarung einer Wertsicherungsklausel steht der Eintragung der Rente als Reallast im Grundbuch nicht entgegen.

Die Verpflichtung zur Zahlung der Rente gilt für den jeweiligen Eigentümer des Grundstücks weiter. Bei einem eventuellen Weiterverkauf des Grundstücks muß dann der Wert dieser Verpflichtung, mit der dann noch verbleibenden Lebenserwartung des oder der Rentenberechtigten, im Verkaufspreis berücksichtigt werden, denn der neue Eigentümer muß die Verpflichtung zur Fortsetzung der Rentenzahlung übernehmen.

Eine vereinbarte Mindestdauer kann per Reallast nur vertraglich geregelt werden, wenn die potentiellen Erben bereits bekannt sind.

Rang im Grundbuch

Alle Eintragungen in den Abteilungen II und III des Grundbuches einer Immobilie stehen in einem bestimmten Rangverhältnis zueinander. Je besser der Rang, desto besser ist die Befriedigung der Ansprüche im Fall einer Zwangsversteigerung. Der erstrangige Gläubiger wird bis zur vollen Höhe der Forderung ausgezahlt, dann erst folgt der zweitrangige Gläubiger etc.

Ihre Reallast sollte grundsätzlich immer erstrangig, also vor eventuellen Grundschulden und Hypotheken zugunsten von Kreditgläubigern, im Grundbuches eingetragen sein. Die erstrangige Absicherung schützt Sie vor dem Verlust Ihrer Rechte am besten.

Rückübertragung

Im Kaufvertrag können Sie sich vom Käufer für bestimmte Fälle, z.B. für den Fall, dass der Käufer mit den Zahlungen zwei Monate im Verzug ist, ein Rückübertragungsrecht durch die Eintragung einer Vormerkung nach § 883 BGB einräumen lassen.

Im Falle der Rückübertragung müßten Sie dann allerdings die erhaltenen Rentenzahlungen zurückerstatten, soweit diese nicht durch die bisherige Nutzung der Immobilie durch den Käufer, entsprechend vertraglicher Vereinbarung, ausgeglichen wurden.

Inflationssicherung

Die Kaufkraft der Rente soll gesichert sein. Die automatische Anpassung kann im Kaufvertrag zu Ihrer Sicherheit vereinbart werden. Die Wertsicherung erfolgt über eine Vertragsklausel, in der genau beschrieben wird, unter welchen Bedingungen eine Inflationsanpassung der Rente erfolgt.

Die Klausel muß in beiden Richtungen wirksam sein, d.h. auch ein eventueller Preisrückgang würde sich auf Ihre Rente entsprechend auswirken.

Die Preisindizes werden in Punkten gemessen. Es gibt verschiedene Basisjahre, die „= 100“ gesetzt werden. Wählen Sie das neueste Basisjahr.

Ihre Rente soll sich parallel zum Preisindex für die Lebenshaltung verändern. Um dauernde Neuberechnungen zu vermeiden, kann vereinbart werden, das die Rente dann um den Inflationssatz erhöht oder um den Preisrückgang gesenkt wird, wenn sich der Preisindex um 5 % oder 10 % gegenüber dem Stand bei der letzten Veränderung erhöht oder entsprechend sinkt.

Immobilienverrentung : Welche Rente passt für Sie ?

Unter Renten sind regelmäßig wiederkehrende Zahlungen in einer bestimmten Höhe auf eine vereinbarte Dauer (Laufzeit) zu verstehen.

Es wird unterschieden zwischen Zeitrenten und Leibrenten.

Die Rentenmodelle sind in Kombination mit einer Einmalzahlung möglich. Sie müssen also nicht den gesamten Kaufpreis in eine Rente umwandeln, sondern können mit dem Geschäftspartner ausmachen, dass er einen Teil des Preises in einer Summe, sofort oder später, bezahlt.


Zeitrenten

Zeitrenten sind wiederkehrende Zahlungen an eine oder mehrere Personen, die nicht vom Leben eines Menschen abhängig sind, sondern für die Dauer einer vorher genau festgelegten Laufzeit zu zahlen sind. Zeitrenten haben Ähnlichkeit mit Kaufpreisraten. Ihnen fehlt der Wagnischarakter, der für Leibrenten typisch ist.

Der Grundgedanke eines Immobilienverkaufs auf Zeitrente ist, dass der Verkäufer oder die sonstigen Rentenempfänger ein zusätzliches regelmäßiges Einkommen erhalten. Sterben die im Kaufvertrag genannten Zahlungsempfänger vor dem Ablauf der Zeitrente, so geht die Zahlung auf die Erben über.

Leibrenten sind Renten, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen („verbundene Leibrenten“) abhängig sind. Es handelt sich um eine regelmäßige Leistung in gleicher Höhe aufgrund eines schriftlichen Vertrages. Dem Begriff „in gleicher Höhe“ steht aber nicht entgegen, dass die Leibrente entsprechend einer vertraglichen Bindung an einen Lebenshaltungskostenindex in der Höhe angepaßt wird.


 

Schema Zeitrente


Leibrenten

Leibrenten sind Renten, die von der Lebensdauer einer oder mehrerer Personen („verbundene Leibrenten“) abhängig sind. Es handelt sich um eine regelmäßige Leistung in gleicher Höhe aufgrund eines schriftlichen Vertrages. Dem Begriff „in gleicher Höhe“ steht aber nicht entgegen, dass die Leibrente entsprechend einer vertraglichen Bindung an einen Lebenshaltungskostenindex in der Höhe angepaßt wird.

Gesetzliches ist über die Leibrente im Bürgerlichem Gesetzbuch (BGB) §§ 759 bis 761 vermerkt.

Die Zahlung der Leibrente wird nach dem Tode der Berechtigten eingestellt. An die Erben der verstorbenen Rentenbezieher wird keine Zahlung geleistet.


Verbundene Leibrenten

Verbundene Leibrenten (oder kurz: Verbindungsrenten) sind Leibrenten, die vom Leben mehrerer Personen abhängen.

Typisch sind Rentenzahlungen an ein Ehepaar bis zum Tod des letzt versterbenden Partners.

Es ist aber auch möglich andere Varianten zu vereinbaren, wie z.B.

+ Zahlung bis zum Tod des ersten Partners
+ Rente ab dem Tod des ersten Partners
+ Herabsetzung der Rentenhöhe ab dem Tod des Erstversterbenden

Verbundene Leibrenten können nicht nur auf das Leben von Ehepaaren bezogen werden, sondern können auch vom Leben von Geschwistern, vom Leben Elternteil und Kind oder von einer anderen Personenmehrheit abhängen.

Wohnrecht im verkauften Haus

Es gibt zwei Möglichkeiten beim Verkauf auf Rentenbasis:

Erstens das Modell, bei dem die Immobilie für die neue Nutzung vom bisherigen Eigentümer und nunmehrigen Rentenberechtigten sofort oder zu einem absehbaren Zeitpunkt, z.B. nach zwei Jahren, freigemacht wird.

Zweitens die Möglichkeit, dass der alte Eigentümer der Nutzungsberechtigte bleibt, also weiterhin das Wohnrecht an der Immobilie oder an seiner Wohnung innerhalb des Hauses hat, aber das Eigentum gegen eine Rente abtritt.

Das Wohnrecht kann bis zum Lebensende oder bis zu einem bestimmten Zeitpunkt oder über eine bestimmte Zeitdauer (z.B. 10 Jahre) vereinbart werden.

Sie bleiben im Einfamilienhaus oder in Ihrer Eigentumswohnung wohnen, erhalten aber sofort eine Zahlung oder eine Leib- oder Zeitrente. Die Immobilie geht dafür zwar sofort auf einen neuen Eigentümer über, aber Sie sind durch ein im Grundbuch eingetragenes Wohnrecht gesichert.

Der Wert der Immobilie, der Kaufpreis und eine entsprechende Rentenzahlung werden durch das Wohnrecht allerdings erheblich gemindert.

Dafür bleibt für Sie die Wohnsituation unverändert. Zusätzlich erhalten Sie die Gegenleistung aus dem Verkauf des Eigentums an der Immobilie.

Warum Immobilien auf Rentenbasis kaufen ?

Warum sollten Sie auf den Gedanken kommen, eine Immobilie gegen eine Rente, insbesondere gegen Zahlung einer Leibrente, zu kaufen?

Ein wichtiger Vorteil für Sie: Das übliche Eigenkapital in Höhe von 20 % des Beleihungswertes muß zum Renten-Kauf nicht vorhanden sein, es sei denn, es wird eine Einmalzahlung vereinbart. Diese Einmalzahlung kann aber je nach Vereinbarung auch nur 5 % oder 10 % des Kaufpreises betragen.

Sie können sich sofort Eigentum schaffen ohne jahrelange Ansparzeit bei Bausparkassen, ohne lange Vergleiche von Hypothekenzinsen und Nebenkosten und ohne Kosten für Provisionen der Vermittler, die aus Ihrer Zahlung zuerst getätigt werden.

Sie bekommen vom Verkäufer einen günstigen Zins eingeräumt und zahlen keine Banknebenkosten.

 

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Für jüngere Menschen (25-35 Jahre) ist interessant: Sie können in jüngeren Jahren als sonst kaufen. Das hat folgende Vorteile: Sie nehmen die Wertsteigerung der Immobilie ab dem Kauf mit. Wenn Sie 10 Jahre sparen, werden während dessen auch die Immobilienpreise, besonders der Grundstücksanteil, teurer. Sie laufen den Preisen hinterher und zahlen in 10 Jahren weitaus mehr als heute.Sie können Ihre Energie sofort in die Renovierung einer Immobilie stecken und durch Eigenleistung bei Renovierung und Ausbau den Wert steigern.

Für Menschen im mittleren Lebensalter (Altersstufen ca. von 45 bis 55 Jahren) ist interessant: Wenn Sie bisher kein Eigenkapital ansparen konnten oder wenn Sie durch Scheidung oder andere finanzielle oder persönliche Schicksalsschläge Ihr bisher erschaffenes Lebenswerk verloren haben, können Sie auf Rentenbasis eine Immobilie erwerben, zu einem Zeitpunkt, an dem eine Bankfinanzierung, zumindest mit 1 oder 2 % Tilgung, nach den üblichen Kriterien nicht mehr gewährt wird, weil Sie die Hypothek vor Ihrem Rentenalter nicht zurückzahlen könnten.

Ohne viel Eigenkapital, aber mit regelmäßigen Einkommen und festem persönlichen Fundament, können Sie durch den Rentenkauf auf Leibrenten- oder Zeitrentenbasis (wieder) Eigentum schaffen.

Mit 50 Jahren können Sie ein Haus auf Leibrente von einer 75-jährigen Person kaufen, wenn Ihre weiteren Einnahmen gesichert sind.

Die Zeitrente ist in diesem Zusammenhang auch sinnvoll. Eine Zeitrente ist eine Finanzierung mit sehr hoher Tilgung. Dadurch wird der Kaufpreis z.B. in 10 oder 15 Jahren gezahlt.

Kauf auf Leibrentenbasis als Geldanlage

Natürlich ist der Kauf gegen eine Leibrente auch für reine Investoren ohne Absicht der Eigennutzung geeignet. Das gilt nicht nur für typische Renditeobjekte, sondern in diesem Fall besonders auch für Einfamilienhäuser. Sie kaufen ein Haus auf Leibrentenbasis und verkaufen es nach dem Tod des Verkäufers. In diesem Fall ist es auch für Sie sinnvoll, wenn der Verkäufer als Nutzungsberechtigter weiterhin in dem Haus wohnt, da dadurch die Leibrente stark reduziert wird. Die Spekulation über die Lebenserwartung spielt in diesem Fall natürlich besonders stark hinein, aber das sollte nicht den Kerngedanken des Geschäftes ausmachen. Vielmehr ist die langfristige Perspektive und Investition in die Immobilie interessant.



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